Prozessbericht vom 1. Hauptverhandlungstag in dem Verfahren gegen Kenan Ayas vor dem Oberlandesgericht Hamburg (Bericht von ANF vom 04.11.2023 (https://anfdeutsch.com/aktuelles/deckname-kenan-pkk-prozess-in-hamburg-eroffnet-39672)
„Deckname Kenan“: PKK-Prozess in Hamburg
eröffnet In Hamburg ist der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz eröffnet worden. Das öffentliche Interesse an dem Verfahren ist groß, aus Zypern sind Prozessbeobachter angereist. Die Verteidigung legte den politischen Hintergrund dar. Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat unter großem öffentlichen Interesse der Prozess gegen Kenan Ayaz (offizielle Schreibweise: Ayas) begonnen. Dem kurdischen Aktivisten wird eine mitgliedschaftliche Betätigung in der Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) nach §§129a/b Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen. Ayaz war im März 2023 am Flughafen Larnaka auf Zypern aufgrund eines vom Bundesgerichtshofs beantragten europäischen Haftbefehls festgenommen und Anfang Juni nach Deutschland ausgeliefert worden. Seitdem ist er unter verschärften Haftbedingungen im Hamburger Untersuchungsgefängnis Holstenglacis inhaftiert. Solidarität mit Kenan Ayaz aus Zypern Zum Prozessauftakt forderte das Solidaritätskomitee „Free Kenan“ auf einer Kundgebung vor dem Hamburger OLG die sofortige Freilassung von Kenan Ayaz. Der aus Zypern angereiste Parlamentsabgeordnete Giorgos Koukoumas (AKEL) wies in einer Rede auf den politischen Hintergrund des Verfahrens hin und sagte, dass Kenan Ayaz keinerlei Gewalttaten vorgeworfen werden. Der AKEL-Politiker berichtete von der großen Solidarität mit Ayaz und den Protesten gegen seine Auslieferung auf Zypern. Er forderte die Streichung der PKK von der EU-Liste terroristischer Organisationen und sprach dem Kampf des kurdischen Volkes um Würde seine volle Unterstützung aus. Großes öffentliches Interesse Die Verhandlung wurde von zahlreichen Medien-Vertreter:innen und Dutzenden weiteren Menschen beobachtet, darunter neben dem zyprischen Abgeordneten Koukoumas auch die Ko-Vorsitzende der Hamburger Linksfraktion, Cansu Özdemir, sowie die im deutschen Exil lebenden ehemaligen HDP-Abgeordneten Selma Irmak und Nihat Akdoğan. Längst nicht alle Interessierten wurden wegen Platzmangel in den Zuschauerraum gelassen, aufgrund der Fehlplanung des Gerichts bildeten sich Warteschlangen vor dem Gerichtssaal. Kenan Ayaz mit stehendem Applaus begrüßt Der Angeklagte zeigte beim Betreten des Verhandlungsraums das Victory-Zeichen und wurde von den Prozessbeobachter:innen mit stehendem Applaus begrüßt. Bei der Personalienfeststellung gab der in Midyad in der Provinz Mêrdîn (tr. Mardin) geborene Angeklagte an, dass die Schreibweise seines Nachnamens als „Ayas“ und sein Geburtsdatum (1. April 1974) bei den türkischen Behörden falsch registriert wurden. Seine Mutter habe ihm mitgeteilt, er sei erst 1975 geboren, erklärte Ayaz und nutzte die Gelegenheit, die zahlreich erschienenen Zuschauer:innen zu begrüßen. Beiordnung von zweitem Pflichtverteidiger abgelehnt Die Verteidigung von Kenan Ayaz forderte zu Prozessbeginn die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers. Rechtsanwältin Antonia von der Behrens machte bei ihrer Gegenvorstellung geltend, dass der Strafschutzsenat mit drei Richterinnen besetzt ist und die Anklage durch Oberstaatsanwalt Dr. S. vom BGH und Staatsanwalt W. durch zwei Personen vertreten wird. Aufgrund des Umfangs der Verfahrensakte (44 Bände TKÜ und 56 Bände Strukturakte) sei eine effektive Verteidigung nicht von einer einzigen Rechtsanwältin zu bewerkstelligen. Die Vorsitzende Richterin Wende-Spors lehnte die Beiordnung des zweiten Verteidigers Stephan Kuhn ab. Zum Verteidigerteam gehört neben von der Behrens und Kuhn auch der zyprische Rechtsanwalt Efstathios C. Efstathiou. Nicht wegen Gewalttaten angeklagt In der Anklageschrift wird Kenan Ayaz keine Begehung einer Gewalttat unterstellt. Die Anklage beruht allein darauf, dass er im Auftrag der PKK zwischen 2018 und 2020 in Norddeutschland und Nordrhein-Westfalen mit einer Vielzahl von Personen kommuniziert und sich mit diesen getroffen hätte, von denen einige von deutschen Strafverfolgungsbehörden ebenfalls als Angehörige der PKK eingestuft werden. Außerdem soll er legale Demonstrationen und Kundgebungen organisiert und sich an Spendensammlungen beteiligt haben. Politisch motiviertes Strafverfahren Nach der Verlesung der Anklageschrift gab die Verteidigung eine ausführliche Eröffnungserklärung ab, in der der politische Charakter des Verfahrens verdeutlicht wurde. Es gebe viele Hinweise darauf, dass Kenan Ayaz angeklagt wurde, weil das türkische Regime es so wolle. Die Verteidiger:innen konnten nachweisen, dass die Staatsanwaltschaft zwei Jahre lang damit gewartet hat, einen Europäischen Haftbefehl gegen ihren Mandanten zu beantragen, und dieser Antrag erst kurz vor dem NATO-Gipfel Ende Juni 2022 in Madrid erfolgte. Während dieses Gipfels wurde der Beitritt Schwedens und Finnlands zur NATO erörtert und Erdogan übte öffentlich Druck auf die NATO-Staaten aus, die kurdische Bewegung zu kriminalisieren und politisch aktive Kurd:innen und mutmaßliche Mitglieder der PKK an die Türkei auszuliefern. Einstellung des Verfahrens beantragt Nach dem Eröffnungsplädoyer beantragte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens gegen Kenan Ayaz und argumentierte, dass die Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums zur Durchführung von Verfahren gegen mutmaßliche PKK-Mitglieder, die eine Voraussetzung für diese Art von Anti-Terrorismus-Anklagen ist, vom Gericht für nichtig erklärt werden sollte. Die Verteidiger:innen machten deutlich, dass diese Verfolgungsermächtigung nicht dazu dient, Länder wie die Türkei zu schützen. Die Türkei respektiere das Völkerrecht nicht, sondern begehe im Gegenteil Aggressionsakte gegen andere Staaten und verletze die Menschenrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Kurd:innen. Kenan Ayaz: Die Kurd:innen führen einen Existenzkampf Kenan Ayaz gab ebenfalls eine Erklärung ab, um den Einstellungsantrag seiner Verteidigung ergänzend zu begründen. In seiner Erklärung verwies er auf die Verletzungen des Völkerrechts durch die Türkei unter Erdogan, die militärischen Aktionen gegen die kurdische Bewegung in Rojava und im Nordirak sowie gegen die Kurd:innen in der Türkei. Er argumentierte, dass der Kampf des kurdischen Volkes angesichts dieser Art von Gewalt und Verfolgung durch die Türkei ein Kampf um die Existenz sei. Er prangerte auch die anhaltende türkische Besatzung Zyperns an und erklärte, dass dieselbe türkisch-nationalistische Ideologie, die zu dieser Besatzung geführt hat, auch den Kampf gegen die Kurd:innen vorantreibt.