Der kurdische Aktivist Kenan Ayaz ist vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zu 4 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt worden. Bei der Gerichtsverhandlung am Montag, den 2. September, schloss Kenan Ayaz sein eigenes Plädoyer ab und hörte das Urteil des Dreirichtergerichts auf der Grundlage des einzigen gegen ihn erhobenen Vorwurfs, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Es sei daran erinnert, dass die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 4,5 Jahren für Kenan Ayaz empfohlen hatte.
Nun wird die Ausarbeitung und Begründung des Urteils durch das Gericht erwartet, was einen Zeitraum von 2 bis 3 Monaten erfordert, während es nun an diplomatischen Manipulationen liegt, die Bedingungen umzusetzen, die das Bezirksgericht Larnaca in den Beschluss über seine Auslieferung an Deutschland aufgenommen hatte. Mit anderen Worten: Die Justiz- und Außenministerien Deutschlands und Zyperns müssen die Rückkehr von Kenan Ayaz auf unsere Insel organisieren, damit er seine Strafe in zypriotischen Gefängnissen verbüßen kann.
Sie alle sind also einem anerkannten politischen Flüchtling gegenüber rechenschaftspflichtig und stehen unter dem Schutz der Republik Zypern, da er seit langem als Bedrohung durch das diktatorische türkische Regime und seine Agenten in ganz Europa gilt. Es wird immer deutlicher, dass es sich um eine hochpolitische Angelegenheit handelt und dass die zyprische Regierung selbst diesen Mann schützen muss, der ohne besondere Beweise gegen ihn verurteilt wurde.
An der Gerichtsverhandlung am Montag nahmen Kurden und Deutsche teil, die sich mit Kenan solidarisierten und vor dem Gerichtsgebäude friedlich für die Freilassung des kurdischen Kämpfers demonstrierten.