Im Jahr 1999 wurde aufgrund der Entscheidungen der griechischen Regierung von Kostas Simitis und insbesondere des damaligen Außenministers Theodoros Pangallos der Vorsitzende der PKK, Abdullah Öcalan, an die Türkei ausgeliefert.
„Er hing über allen Türmen und bat um Landung, niemand wollte ihn akzeptieren, er ergriff uns, um sich zu retten…“, schrieb Savvopoulos über den Fall, der immer noch auf unserem Gewissen lastet, und schloss: „Seht, wie einer von uns aus Not flieht, um nicht gefangen genommen zu werden, und wir werden wieder am Hals gepackt, wir sind krank…“.
Die gleiche Scham und Empörung werden heute durch die Entscheidung des Bezirksgerichts Larnaka und des Richters Papathanasiou hervorgerufen, der entschieden hat, den kurdischen Kämpfer Kenan Ayas endgültig nach Deutschland auszuliefern.
Kenan Ayas, ein politischer Aktivist und Intellektueller, wurde am 15. März am Flughafen Larnaka festgenommen, weil die Deutschen einen internationalen Haftbefehl in Zusammenarbeit mit den Türken gegen ihn ausgestellt hatten.
Ayas wurde 1974 in Kurdistan geboren, das sich auf dem Gebiet des türkischen Staates befindet. Er verbrachte 12 Jahre (1991 – 2003) in türkischen Gefängnissen, weil er als Student an Demonstrationen für die Rechte der Kurd:innen teilnahm. Dort in türkischen Gefängnissen verlor er seinen Bruder, der in türkischer Haft an Folter durch die Türken starb.
Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis gründete er zusammen mit anderen Kurd:innen die politische Organisation „Group Researcher Training“, die für die Rechte der Kurd:innen kämpfte.
Die Türken argumentieren und argumentieren weiterhin, dass diese Organisation, wie viele andere, ein Ableger der PKK sei und daher die Teilnehmer:innen dieser Organisationen automatisch „Terroristen“ seien und als solche verfolgt werden sollten.
Tatsächlich tun diese Organisationen, die von den Türken und ihren Verbündeten als „terroristisch“ bezeichnet werden, nichts anderes, als eine politisch kohärente Diskussion über die Unterdrückung, Verfolgung, Massenmorde usw. zu führen, denen die Kurd:innen durch den türkischen Staat ausgesetzt sind.
Ayas wird seit 2003-2004 vom türkischen Staat verfolgt. Er kam über Syrien nach Zypern und befindet sich in unserem Land unter internationalem Schutz und wird von der Republik Zypern als politischer Flüchtling anerkannt.
Herr Ayas wird von den Deutschen beschuldigt, der Leiter der Hamburger Ortsorganisation der PKK gewesen zu sein, deren Aktivitäten in Deutschland seit November 1993 verboten sind.
Aber Kenan Ayas war nicht mit der PKK verbunden. Er war zwar organisiert und hatte eine starke politische Aktivität im kurdischen Befreiungskampf, aber immer auf politischer Ebene und nicht in Organisationen mit bewaffneten Aktivitäten.
Die Anschuldigungen, die die Türken und Deutschen gegen ihn erheben, sind daher völlig willkürlich und falsch.
Die Essenz der Verfolgung von Ayas, wie von Hunderten anderer Kämpfer:innen, war und ist immer noch dieselbe: die Stimmen zum Schweigen zu bringen, die für die Freiheit der Kurd:innen und die völkermörderische Politik Ankaras sprechen.
Heute hat das Bezirksgericht Larnaka mit seiner beschämenden Entscheidung die türkisch-deutsche kriminelle Verfolgung der kurdischen Kämpfer abgeschlossen.
Die Begründungen von Richter Papathanasiou, dass er seine Entscheidung unter zwei Bedingungen getroffen hat, klingen völlig billig. Diese „Bedingungen“ sind:
- a) die Nichtauslieferung von Ayas von Deutschland in die Türkei
- b) die Verbüßung einer von einem deutschen Gericht verhängten Strafe in Zypern Allerdings wissen,
im Gegensatz zu Richter Papathanasiou, tausende kurdischer Kämpfer:innen aufgrund ihrer Erfahrungen sehr gut, dass diese Bedingungen nur leere Worte sind. Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind so stark, dass keine „Zusicherung“ eines zypriotischen Provinzrichters diese überwinden kann. Das bedeutet, dass, wenn die Entscheidung des Bezirksgerichts Larnaka zur Auslieferung des Kämpfers Kenan Ayas tatsächlich umgesetzt wird, Zypern an der möglichen Folter eines intellektuellen Kämpfers in die Hände der Deutschen und der Türken mitschuldig wird, gegen den keinerlei Beweise für eine Straftat vorliegen. Darüber hinaus wird die Auslieferung, mit all dem, was das in moralischer Hinsicht, Glaubwürdigkeit usw. Impliziert wird, einen Präzedenzfall für die unsichere Aufnahme politischer Aktivist:innen schaffen